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Rechte am Quellcode: Wem gehört die Software der Agentur?

Redaktion Agenturbewertung Aktualisiert 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Die Rechte am Quellcode liegen ohne Vertrag nicht automatisch bei dir als Auftraggeber. Urheber bleibt der Entwickler, bei Angestellten übt die Agentur die Rechte aus. Du bekommst nach § 31 Abs. 5 UrhG nur die Nutzungsrechte, die der Vertragszweck erfordert, und hast nicht automatisch Anspruch auf den Quellcode. Beides gehört deshalb ausdrücklich in den Vertrag.

Laptop-Bildschirm mit JavaScript- und JSX-Quellcode in einem Code-Editor
Foto: Artem Sapegin sapegin, CC0, via Wikimedia Commons

Ein frei konstruiertes, aber typisches Szenario: Ein Unternehmen lässt sich eine Buchungsplattform entwickeln, zahlt 60.000 Euro und betreibt sie drei Jahre. Dann will es zu einer anderen Agentur wechseln. Die alte Agentur sagt: Den Quellcode bekommt ihr nicht, und weiterentwickeln dürft ihr ihn auch nicht. Das Unternehmen ist überzeugt, die Software gekauft zu haben. Juristisch hat es das nicht.

Die Rechtslage überrascht viele, weil sie dem Bauchgefühl widerspricht. Wer bezahlt, dem gehört es. Beim Urheberrecht gilt das so nicht.

Wer Urheber ist und wer die Rechte ausübt

Computerprogramme sind nach § 69a UrhG urheberrechtlich geschützt, in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials. Urheber ist der Mensch, der den Code schreibt. Das Urheberrecht selbst ist in Deutschland nach § 29 UrhG nicht übertragbar.

Arbeitet der Entwickler als Angestellter der Agentur, regelt § 69b UrhG, dass ausschließlich der Arbeitgeber alle vermögensrechtlichen Befugnisse ausüben darf, wenn das Programm in Wahrnehmung der Aufgaben oder nach Anweisung entstanden ist. Die Agentur hat also die Rechte. Du als Kunde hast sie nicht, zumindest nicht automatisch.

Arbeitet die Agentur mit Freelancern, wird es komplizierter. § 69b gilt für Arbeitsverhältnisse und öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse, nicht für freie Mitarbeiter. Bei ihnen braucht die Agentur einen eigenen Vertrag, der ihr die Rechte einräumt. Fehlt dieser, kann sie dir Rechte, die sie selbst nicht hat, auch nicht weitergeben. Frag deshalb im Angebot nach Subunternehmern.

Was du ohne Vertragsregel bekommst

Steht im Vertrag nichts zu Nutzungsrechten, greift § 31 Abs. 5 UrhG, die sogenannte Zweckübertragungsregel. Danach bestimmt sich nach dem gemeinsamen Vertragszweck, ob und welche Nutzungsrechte eingeräumt sind, ob einfach oder ausschließlich, und wie weit sie reichen.

Was heißt das konkret? Hast du eine Website für deinen Betrieb bestellt, umfasst der Vertragszweck sicher, dass du sie betreiben darfst. Ob er auch umfasst, dass du sie von einer anderen Agentur umbauen lässt, sie an eine Tochterfirma weitergibst oder Teile davon in einer App wiederverwendest, ist offen. Im Zweifel legen Gerichte die Rechteeinräumung eng aus.

Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht
KriteriumEinfaches NutzungsrechtAusschließliches Nutzungsrecht
Du darfst die Software nutzen
Agentur darf denselben Code an andere verkaufen
Du darfst Dritten Rechte einräumen
Bearbeitung durch andere Agenturnur wenn vereinbartja, wenn mit eingeräumt
Typischer Preisniedrigerhöher

Grundsätze nach § 31 Abs. 2 und 3 UrhG. Die konkrete Reichweite hängt vom Vertrag ab.

Die Herausgabe des Quellcodes

Nutzungsrechte und Quellcode sind zwei verschiedene Dinge. Du kannst ein umfassendes Nutzungsrecht haben und trotzdem nur kompilierte Dateien oder einen Zugang zum laufenden System. Für Websites mit PHP oder JavaScript ist der Unterschied kleiner, weil der Code ohnehin auf dem Server liegt. Bei Apps und kompilierten Backends ist er groß.

Ob ohne Vertragsregel ein Anspruch auf Herausgabe besteht, entscheiden Gerichte nach den Umständen des Einzelfalls. Eine Rolle kann etwa spielen, ob du den Code brauchst, um die Software bestimmungsgemäß zu nutzen und anzupassen, und ob die Agentur ein berechtigtes Interesse hat, ihn zurückzuhalten. Darauf willst du dich nicht verlassen.

Die praktische Lösung ist einfach. Der Code liegt von Anfang an in einem Repository, das dir gehört, auf GitHub oder GitLab. Die Agentur bekommt Schreibzugriff. Dann stellt sich die Herausgabefrage nie.

Was die Agentur behalten darf

Fairerweise: Agenturen haben berechtigte Interessen. Manche bauen auf eigenen Bibliotheken und Modulen auf, die sie in jedem Projekt verwenden. Diese an jeden Kunden exklusiv abzugeben, würde ihr Geschäftsmodell zerstören.

Ein vernünftiger Kompromiss unterscheidet drei Teile:

  • Individueller Code, der nur für dich geschrieben wurde: ausschließliches Nutzungsrecht für dich.
  • Wiederverwendbare Komponenten der Agentur: einfaches, unbefristetes, unwiderrufliches Nutzungsrecht inklusive Bearbeitung, damit eine andere Agentur später daran arbeiten kann.
  • Open-Source-Bestandteile: Nutzung nach den jeweiligen Lizenzen, mit einer Liste aller Komponenten und Lizenzen als Anlage.

Wer ausschließliche Rechte an allem verlangt, zahlt dafür meist mehr oder bekommt eine Absage. Der Kompromiss oben ist für beide Seiten tragfähig.

Eine Klausel, mit der du arbeiten kannst

Die folgende Formulierung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch mit der Agentur und deinem Anwalt, kein fertiger Vertragstext:

Die Agentur räumt dem Auftraggeber an allen im Rahmen dieses Vertrags individuell erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Quellcode, Objektcode, Dokumentation und Entwurfsmaterial, das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, diese in allen bekannten Nutzungsarten zu nutzen, zu bearbeiten und Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Der Quellcode wird fortlaufend in einem Repository des Auftraggebers bereitgestellt. An vorbestehenden Komponenten der Agentur erhält der Auftraggeber ein einfaches, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Bearbeitung durch Dritte.

Ergänze Regeln zu Open Source und zur Rechtekette bei Subunternehmern. Wann die Rechte übergehen, etwa erst mit vollständiger Bezahlung, ist ebenfalls verhandelbar und für die Agentur ein legitimes Anliegen.

Rechte am Code: Was im Vertrag stehen sollte
  • Art und Umfang der Nutzungsrechte am individuellen Code
  • Recht zur Bearbeitung durch Dritte, auch andere Agenturen
  • Regel für vorbestehende Komponenten der Agentur
  • Liste der Open-Source-Komponenten mit Lizenz
  • Repository im Eigentum des Auftraggebers
  • Dokumentation: Umfang und Format
  • Zusicherung der Rechtekette bei Freelancern und Subunternehmern
  • Zeitpunkt des Rechteübergangs

Auch Design und Daten brauchen eine Regel

Code ist nicht das einzige, was eine Agentur erschafft. Für Layouts und Texte gilt dieselbe Logik: Ohne ausdrückliche Regel bekommst du die Rechte, die der Vertragszweck erfordert. Ein Logo, das die Agentur für deine Website entworfen hat, darfst du dann vielleicht auf der Website nutzen, aber nicht ohne Weiteres auf Messeständen oder Verpackungen. Klingt spitzfindig. Wird es aber spätestens dann, wenn die Zusammenarbeit im Streit endet.

Bei Fotos und Schriften kommt eine weitere Ebene dazu. Hat die Agentur Stockfotos oder Webfonts über eigene Konten lizenziert, gelten die Lizenzen oft nur für sie. Lass dir zeigen, auf wen die Lizenzen laufen, und ob sie übertragbar sind.

Bei deinen Daten, also Kundendaten und Bestellungen, kommt es vor allem auf eines an: dass du sie jederzeit in einem gängigen Format exportieren kannst, ohne die Agentur fragen zu müssen.

Wenn du nur eine Lizenz bekommst

Manchmal ist eine Lizenz die vernünftige Wahl, etwa wenn die Agentur eine Plattform anbietet, die sie für viele Kunden betreibt. Dann bekommst du ein günstigeres Produkt, aber weniger Kontrolle. Sichere dich in diesem Fall anders ab: mit einer Hinterlegung des Quellcodes bei einer neutralen Stelle, die bei Insolvenz oder Einstellung des Produkts herausgibt, und mit einem Export deiner Daten in einem offenen Format.

Was jetzt zu tun ist

Steht der Vertrag noch aus, gehört die Rechtefrage in den Angebotsvergleich. Wie du das machst, beschreibt Agentur-Angebote vergleichen. Läuft das Projekt bereits, prüfe heute, wo der Code liegt und wer Zugriff hat. Steht ein Wechsel an, hilft der Beitrag Agentur wechseln. Und rund um die Abnahme sollten Code und Dokumentation übergeben sein, mehr dazu unter Abnahme bei Softwareprojekten.

Bei Studios, die Software für Partner bauen und selbst betreiben, wie OnlineBuilders im Bereich Softwareentwicklung, lohnt dieselbe Frage: Welche Teile sind individuell, welche gehören zur Plattform des Anbieters?

Dein nächster Schritt: Frag deine Agentur schriftlich, in welchem Repository der Code liegt und wer dort Admin ist. Die Antwort sagt dir in einem Satz, wie abhängig du bist.

Häufige Fragen

Kann ich das Urheberrecht am Code kaufen?

Nein, das Urheberrecht selbst ist in Deutschland nicht übertragbar. Übertragen werden Nutzungsrechte. Ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht kommt dem Eigentum wirtschaftlich aber sehr nahe.

Muss die Agentur mir den Quellcode herausgeben?

Ohne vertragliche Regel ist das eine Frage des Einzelfalls und häufig Streitpunkt. Bei individuell entwickelter Software, die du selbst weiterentwickeln lassen willst, spricht viel für einen Anspruch, sicher ist er aber nicht. Vereinbare Herausgabe und Format im Vertrag.

Was ist mit Open-Source-Bibliotheken im Projekt?

An Open-Source-Komponenten kann dir die Agentur keine ausschließlichen Rechte verschaffen, dort gelten die jeweiligen Lizenzen. Lass dir eine Liste der verwendeten Komponenten mit Lizenz geben. Bei Copyleft-Lizenzen wie der GPL können Pflichten für dich entstehen, wenn du die Software weitergibst.

Was ist Source-Code-Escrow?

Der Quellcode wird bei einer neutralen Stelle hinterlegt und unter festgelegten Bedingungen herausgegeben, etwa bei Insolvenz der Agentur. Das lohnt sich vor allem, wenn die Agentur den Code behält und du nur eine Lizenz bekommst.